Ein Projekt ist dann gemeinnützig, wenn mit diesem keine direkten oder indirekten wirtschaftlichen Interessen bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt werden. Dazu zählen Projekte zu Naturschutz und Landschaftspflege, einschließlich Klima- und Hochwasserschutz, Projekte zum Tierschutz, Projekte der Erziehung, der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, Projekte zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Projekte zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Projekte in der Jugend- und Altenhilfe , Projekte zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, Projekte zur Förderung des Wohlfahrtswesens, Projekte im Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie zur Unfallverhütung, Projekte zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung, Projekte zur Förderung des Sports, Projekte zur Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung sowie Projekte zur Förderung des demokratischen Staatswesens.
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