Die Gemeinnützigkeit und das Ehrenamt sind bedeutende Stützen unserer Gesellschaft. Deshalb fördert die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern soziale und ökologische Nachhaltigkeitsprojekte in Bayern, die im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der folgenden Teilnahmebedingungen.
Wir freuen uns über Ihr Engagement und sind gespannt auf Ihre Bewerbung. Bitte nehmen Sie sich Zeit für unsere Teilnahmebedingungen, da diese unsere Förderung regeln und Grundlage des Fördervertrages werden.
1. Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind nachhaltige Projekte, die nachweislich einen positiven Beitrag zu einer ökologischen oder sozialen Verbesserung in Bayern leisten. Das Projekt muss einen der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke erfüllen. Einen Auszug der Satzung können Sie hier rechts herunterladen.
Fördersumme
Die Fördersumme einzelner Projekte ist mit einer Untergrenze von 10.000 Euro, die Obergrenze mit 250.000 Euro festgelegt. Die Untergrenze kann im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss bei einem passenden Projekt angepasst werden.
Projektstatus
Projekte können bereits laufen, geplante Projekte müssen umsetzungsreif sein. Umsetzung und Fertigstellung des Projektes müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.
Hauptförderer
Die Stiftung unterstützt Förderprojekte als Hauptförderer. Der Anteil der Förderung durch die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern muss dabei mindestens 60 Prozent des Gesamtvolumens des Projektes betragen.
Projektort
Ziel der Stiftung ist es, die Lebensgrundlagen in Bayern zu stärken. Deshalb muss das Projekt grundsätzlich in Bayern umgesetzt werden.
Projektträger*innen
Projektträger*innen können private Personen oder gemeinnützige Personengruppen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sein. Die Projekte dürfen keine Gewinnerzielungsabsicht anstreben. Dies bedeutet, dass kein individuelles wirtschaftliches Interesse im oder hinter dem Projekt besteht.
Mindestalter
Als Projektträger*in eines Projektes muss eine volljährige Person unterzeichnen.
Ausschluss
Nicht unterstützt werden Projekte ohne klaren Bezug zu den Stiftungszwecken. Die Stiftung fördert mit Ihren Mitteln zudem keine Personalkosten oder Dauerleistungen, wie Mieten und Dauerförderungen (z. B. Mitgliedsbeiträge). In Ausnahmefällen muss dies durch Rücksprache abgestimmt werden. Die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern handelt in und aus der Mitte der Gesellschaft und grenzt sich gegen linke, rechte und fundamentalistische Ränder ab, deren verfassungsmäßiges Handeln nicht unzweifelhaft feststeht. Außerdem dürfen keine Unterstützungen durch andere Wirtschaftsorganisationen erfolgen.
2. Antragsverfahren
Die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln nach freiem und eigenem Ermessen. Grundlage sind die satzungsgemäßen Vorgaben der Stiftung und die ihr zur Verfügung stehenden Informationen (Bewerbungsunterlagen).
Antrag und Fristen
Das Projekt muss im Projektantrag konzeptionell und finanziell nachvollziehbar dargestellt sein. Bei längerfristigen Projekten ist auch die Sicherung der Folgefinanzierung zu erläutern. Alle Bewerbungen für Fördermittel sind über das Bewerbungstool auf www.vbw-slb.de innerhalb der Antragsfrist online einzureichen. Anträge können bis zum 20. August für das jeweilige Förderjahr eingereicht werden. Nach Bewerbungsschluss können keine Anträge mehr berücksichtigt werden.
Ablauf, Bewertung und Kriterien
Nach der Bewerbung (und nach Bewerbungsschluss) wird die Geschäftsstelle der Stiftung alle Unterlagen sichten. Alle Anträge werden unter Hinzuziehung des Kuratoriums vom Vorstand auf Grundlage der Satzung und Geschäftsordnung der Stiftung geprüft. Dabei werden folgende Bewertungskriterien angewendet: 1. Auswirkungen auf die Umwelt (Hat das Projekt einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt? Ist die Ressourcennutzung nachhaltig und fördert unsere Lebensgrundlagen in Bayern?), 2. Soziale Wirkung (Hat das Projekt eine positive gesellschaftliche Wirkung hinsichtlich Bildung, Verhaltensänderung, Engagement, Kultur, Zusammenhalt und Gemeinschaftsorientierung?) 3. Innovation (Kann das Projekt als Best Practice bzw. Blaupause für weitere Projekte dienen? Sind Bestandteile besonders innovativ?) 4. Kosten-Nutzen-Verhältnis (Inwieweit steht der Nutzen des Projektes zu den Kosten in einem angemessenen Verhältnis? Werden die Mittel effizient verwendet?) 5. Umsetzungsreife und langfristiger Nutzen (Läuft das Projekt bereits oder ist das Projekt umsetzungsreif und liegen etwaige erforderliche Genehmigungen etc. vor? Ist das Projekt in der Beständigkeit und Nachhaltigkeit ausgewogen aufgestellt? Besteht Skalierbarkeit?)
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen wird intern anhand der zuvor genannten transparenten und dokumentierten Kriterien vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Dies gilt auch, wenn ein Projektträger die Fördervoraussetzungen erfüllt. Wir werden Sie schriftlich über den Stand und das Ergebnis Ihrer Bewerbung informieren und im Erfolgsfall einen Fördervertrag zusenden.
Fördervertrag
Bei Annahme der Förderung ist vom Projektträger der Fördervertrag zu unterzeichnen, der sich im Wesentlichen auf die Punkte dieser Teilnahmebedingungen bezieht. Erst mit Unterschrift dieses Vertrages entsteht die Förderung. Bis dahin ist jede Entscheidung freibleibend.
Die Auszahlung der Fördersumme auf das genannte Konto erfolgt in der Regel im Januar des Jahres der Förderung. Je nach Projektart und Projektgröße erfolgt die Auszahlung gestaffelt. Dies wird im Fördervertrag festgelegt. Die Fördersumme soll innerhalb des Jahres der Förderung ausgegeben und dokumentiert werden.
3. Berichtspflichten
Geförderte Projektträger*innen sind verpflichtet, in Abstimmung mit der Geschäftsstelle qualitative und quantitative (Finanzmittel) Zwischenberichte und einen Abschlussbericht inkl. Verwendungsnachweisen (Quittungen, etc.) vorzulegen. Die Projektverantwortlichen müssen darüber hinaus zur Dokumentation des Projektes beitragen und insbesondere in Videoproduktionen und ggf. auf der Prämierungs- Veranstaltung das Projekt vorstellen. Die Anzahl der Zwischenberichte wird im Fördervertrag festgelegt.
4. Ausschluss und Rückforderungen
Die Fördermittel sind ausschließlich für das bewilligte Projekt zu verwenden. Nicht genutzte Mittel sind zurückzuzahlen.
Eine Rückforderung der Fördersumme ist bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder anderweitigem Fehlverhalten möglich, zum Beispiel Äußerungen oder Handlungen, die geeignet sind, den Ruf des Stiftungsträgers zu beschädigen. Eine Rückzahlung der Fördersumme kann in diesem Fall bis zum vollen Auszahlungsbetrag verlangt werden.
Die Stiftung behält sich vor, die Förderung zu verweigern oder bereits gewährte Mittel zurückzufordern, wenn die Mittel zweckentfremdet werden, falsche Angaben im Antrag gemacht wurden, oder die Berichts- und Nachweispflichten nicht erfüllt werden.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Bewerber werden während des gesamten Bewerbungsprozesses von der vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern und ihren Gremien (Vorstand, Kuratorium, Geschäftsstelle) bis zur Bekanntgabe einer Förderung ausschließlich aus zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlichen Zwecken verarbeitet. → Datenschutzinformation
6. Schlussbestimmungen
Mit der Antragstellung erkennt der Antragsteller diese Teilnahmebedingungen an. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen behält sich die Stiftung vor.
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