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Checkliste

Mit diesen Fragen können Sie schnell überprüfen, ob Ihr Projekt für eine Teilnahme geeignet ist.

1

Unser Projekt trägt zur sozialen und/oder ökologischen Nachhaltigkeit bei und verbessert die Lebensgrundlagen in Bayern.

Wir fördern ausschließlich Projekte zur sozialen und/oder ökologischen Nachhaltigkeit in Bayern. Ökonomische Aspekte von Nachhaltigkeit können aufgrund unserer Satzung nicht berücksichtigt werden.

Wir fördern ausschließlich Projekte zur sozialen und/oder ökologischen Nachhaltigkeit in Bayern. Ökonomische Aspekte von Nachhaltigkeit können aufgrund unserer Satzung nicht berücksichtigt werden.

2

Unser Projekt läuft bereits bzw. die Planung ist (nahezu) abgeschlossen (Ziele, Meilensteine, Kosten, erforderliche Genehmigungen usw.).

Wir benötigen Informationen, die uns eine Einschätzung und Bewertung Ihres Projekts ermöglichen. Deshalb ist eine alleinige Beschreibung der Idee nicht ausreichend.

Wir benötigen Informationen, die uns eine Einschätzung und Bewertung Ihres Projekts ermöglichen. Deshalb ist eine alleinige Beschreibung der Idee nicht ausreichend.

3

Unser Projekt wird ehrenamtlich getragen. Es wird von einer Person oder gemeinnützigen Organisation durchgeführt, die keine wirtschaftlichen Interessen (Gewinnabsicht) verfolgt.

Aufgrund unserer Satzung können wir ausschließlich gemeinnützige Projekte fördern, die von volljährigen Personen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.

Aufgrund unserer Satzung können wir ausschließlich gemeinnützige Projekte fördern, die von volljährigen Personen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.

4

Unser Projekt ist gemeinnützig. Es verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen bzw. hat keine Gewinnerzielungsabsicht.

Aufgrund unserer Satzung können wir ausschließlich gemeinnützige Projekte fördern, die von volljährigen Personen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Weitere Informationen zu gemeinnützigen Zwecken erhalten Sie → hier

Aufgrund unserer Satzung können wir ausschließlich gemeinnützige Projekte fördern, die von volljährigen Personen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Weitere Informationen zu gemeinnützigen Zwecken erhalten Sie → hier

5

Das Projekt kann ohne die Förderung der vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern nicht umgesetzt werden (Fehlbetragsfinanzierung).

Es sind keine anderweitigen Mittel vorhanden, aus denen das Projekt finanziert werden kann. Eine Förderung der vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern ist zwingend notwendig, um das Projekt realisieren zu können.

Es sind keine anderweitigen Mittel vorhanden, aus denen das Projekt finanziert werden kann. Eine Förderung der vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern ist zwingend notwendig, um das Projekt realisieren zu können.

6

Mit der gewünschten Fördersumme wird die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern für ein Jahr zum Hauptförderer Ihres Projekts (Anteil der Fördersumme an den Gesamtkosten für ein Jahr größer/gleich 60 Prozent).

Wenn die beantragte Förderung 60 Prozent der Gesamtprojektkosten unterschreitet, ist eine Bewerbung leider nicht möglich.

Wenn die beantragte Förderung 60 Prozent der Gesamtprojektkosten unterschreitet, ist eine Bewerbung leider nicht möglich.

7

An dem Projekt sind keine weiteren Wirtschaftsorganisationen oder -verbände beteiligt.

Aufgrund unserer Satzung können wir keine Projekte fördern, in denen andere Wirtschaftsorganisationen oder Wirtschaftsverbände beteiligt sind.

Aufgrund unserer Satzung können wir keine Projekte fördern, in denen andere Wirtschaftsorganisationen oder Wirtschaftsverbände beteiligt sind.

8

Die Fördersumme wird komplett im Förderjahr (nächstes Kalenderjahr) ausgegegeben.

Ein Förderjahr beginnt immer im Januar nach der Preisverleihung. Eine rückwirkende Erstattung von Auslagen aus den Vorjahren ist nicht möglich.

Ein Förderjahr beginnt immer im Januar nach der Preisverleihung. Eine rückwirkende Erstattung von Auslagen aus den Vorjahren ist nicht möglich.

9

Die jährlichen Kosten für Personal, Verwaltung und Honorare betragen maximal 20 Prozent der gesamten Projektkosten für ein Jahr.

Die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern fördert vorzugsweise ehrenamtlich getragene Projekte aus der Mitte der Gesellschaft. Daher ist die Förderung der Personal-, Verwaltungs- und Honorarkosten auf 20 Prozent der Gesamtprojektkosten begrenzt. Ausgenommen können nachhaltige Baumaßnahmen sein, bei denen Fachpersonal zur Projektrealisierung zwingend notwendig ist. Hierzu bitten wir um Rücksprache mit der Stiftungsgeschäftsstelle vor Absenden der Bewerbung.

Die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern fördert vorzugsweise ehrenamtlich getragene Projekte aus der Mitte der Gesellschaft. Daher ist die Förderung der Personal-, Verwaltungs- und Honorarkosten auf 20 Prozent der Gesamtprojektkosten begrenzt. Ausgenommen können nachhaltige Baumaßnahmen sein, bei denen Fachpersonal zur Projektrealisierung zwingend notwendig ist. Hierzu bitten wir um Rücksprache mit der Stiftungsgeschäftsstelle vor Absenden der Bewerbung.

10

Wir garantieren, dass der Einsatz der Fördermittel kontrolliert und dokumentiert wird.

Als Stiftung unterliegen wir einer finanztechnischen Kontrolle und müssen nachweisen, dass die Fördermittel von den Fördermittelempfänger*innen ordnungs- und sachgemäß eingesetzt wurden.
 Die Belegpflicht liegt bei den Projekträger*innen.


Als Stiftung unterliegen wir einer finanztechnischen Kontrolle und müssen nachweisen, dass die Fördermittel von den Fördermittelempfänger*innen ordnungs- und sachgemäß eingesetzt wurden.
 Die Belegpflicht liegt bei den Projekträger*innen.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und drücken die Daumen!

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Das Online-Bewerbungsformular

Damit Sie sich gut auf Ihre Bewerbung vorbereiten können, haben wir für Sie alle erforderlichen Angaben, die in dem Formular enthalten sind, übersichtlich zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass alle Felder Pflichtfelder sind. Freiwillige bzw. zusätzliche Angaben sind mit (optional) gekennzeichnet.

Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Mit einer farblichen Markierung erkennen Sie, welche Fragen noch nicht beantwortet sind: grün = beantwortet / gelb = noch nicht (vollständig) beantwortet. Sie können den aktuellen Stand jederzeit zwischenspeichern und die Erfassung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Ihre Bewerbung muss bis zum 30. Juni 2026 gesendet werden. 
Erst mit der fristgerechten Einreichung Ihrer Bewerbung nehmen Sie an dem Bewerbungsprozess für eine Förderung teil.